AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von In2eye
Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
1.1 Unsere Arbeitsgrundlage
Alles, was wir tun – ob es die Erstellung von Videos oder die Vergabe von Nutzungsrechten für diese Videos und Bilder betrifft – basiert auf den Bedingungen, die in diesem Dokument festgelegt sind. Diese Bedingungen gelten nicht nur für den aktuellen Auftrag, sondern auch für alle zukünftigen Aufträge und Verträge, es sei denn, wir vereinbaren ausdrücklich etwas anderes mit dem Kunden.
1.2 Bedingungen des Kunden
Wenn ein Kunde eigene Geschäftsbedingungen hat, die von unseren hier aufgeführten Bedingungen abweichen, können wir diese nicht akzeptieren. Dies gilt auch dann, wenn wir nicht direkt widersprechen. Mit anderen Worten: Nur die Bedingungen, die wir hier festlegen, gelten für unsere Zusammenarbeit mit dem Kunden.
Produktionsaufträge
2.1 Kostenvoranschläge
Unsere Kostenvoranschläge sind erste Schätzungen und daher nicht endgültig. Wenn sich herausstellt, dass die tatsächlichen Kosten mehr als 15% über dem ursprünglichen Kostenvoranschlag liegen, werden wir den Kunden darüber informieren.
2.2 Bearbeitung von Material mit Rechten Dritter
Wenn wir Videomaterial bearbeiten, das möglicherweise Rechte von anderen Personen wie Urheberrechte oder Eigentumsrechte beinhaltet, liegt es in der Verantwortung des Kunden, alle notwendigen Erlaubnisse von diesen Rechtsinhabern einzuholen. Falls jemand Ansprüche gegen uns erhebt, weil solche Rechte verletzt wurden, muss der Kunde die Kosten und den Schaden übernehmen, es sei denn, er kann beweisen, dass er keine Schuld daran trägt.
2.3 Verträge mit Dritten
Manchmal benötigen wir zusätzliche Dienstleistungen von anderen Firmen, um den Auftrag zu erfüllen. In solchen Fällen dürfen wir im Namen des Kunden handeln und diese notwendigen Verträge abschließen.
2.4 Auswahl und Freigabe der Produktionen
Wir wählen die endgültigen Produktionen aus, die wir dem Kunden zeigen. Der Kunde bekommt die Rechte zur Nutzung dieser Produktionen, aber nur, wenn er sie akzeptiert und vollständig bezahlt hat.
2.5 Prüfung und Mängelrüge
Nachdem wir die Produktionen abgeschlossen haben, muss der Kunde sie überprüfen. Wenn er Mängel findet, muss er uns innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Produktionen darüber informieren, wenn die Mängel offensichtlich sind, oder innerhalb von zwei Wochen nachdem er die Mängel bemerkt hat, wenn sie nicht offensichtlich sind. Wenn der Kunde uns nicht rechtzeitig informiert, gehen wir davon aus, dass er mit den Produktionen zufrieden ist.
Produktionshonorar und Nebenkosten
3.1 Anpassung des Honorars bei zusätzlichem Zeitaufwand
Sollten sich unsere Arbeitszeiten aus Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, wesentlich verlängern, behalten wir uns vor, das vereinbarte Honorar entsprechend anzupassen. Bei einem nach Zeit berechneten Honorar wird der zusätzliche Aufwand zum vereinbarten Stunden- oder Tagessatz abgerechnet.
3.2 Erstattung von Nebenkosten
Zusätzlich zu unserem Honorar muss der Kunde auch für Nebenkosten aufkommen, die während des Projekts entstehen. Das können zum Beispiel Kosten für digitale Bildbearbeitung oder andere Ausgaben sein, die direkt mit dem Auftrag zusammenhängen.
3.3 Fälligkeit des Honorars
Unser Honorar ist fällig, sobald wir die fertigen Produktionen liefern. Wenn wir die Produktion in Teilen liefern, ist das Honorar für jeden Teil bei dessen Lieferung fällig. Wenn ein Projekt länger dauert, können wir Abschlagszahlungen entsprechend der geleisteten Arbeit verlangen.
3.4 Erwerb der Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte an den Produktionen erst, wenn er das gesamte Honorar und alle Nebenkosten vollständig bezahlt hat.
Anforderung von Archivbildern/-videos
4.1 Bereitstellung von Archivmaterial
Wenn der Kunde Archivmaterial von uns anfordert, stellen wir dieses für einen Monat zur Ansicht und Auswahl zur Verfügung. Falls innerhalb dieses Monats kein Lizenzvertrag abgeschlossen wird, müssen alle analogen Bilder/Videos und von uns bereitgestellten Datenträger zurückgegeben und alle auf eigenen Datenträgern gespeicherten Bilder gelöscht werden.
4.2 Nutzungsrechte an Archivmaterial
Allein durch die Bereitstellung von Archivmaterial zur Ansicht übertragen wir keine Nutzungsrechte. Jede Art der Nutzung erfordert eine schriftliche Genehmigung von uns.
4.3 Kostenpflichtige Nutzung von Archivmaterial
Jede Nutzung unseres Archivmaterials, einschließlich der Verwendung für Entwürfe, Skizzen, Layouts oder Präsentationen bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.
4.4 Bearbeitungsgebühr und Versandkosten
Für die Zusammenstellung von Bild- und Videoauswahl können wir eine Bearbeitungsgebühr verlangen, die sich nach dem Arbeitsaufwand richtet und mindestens 30,00 € beträgt. Zusätzlich fallen Versandkosten an, die der Kunde tragen muss.
4.5 Blockierungsgebühr bei verspäteter Rückgabe
Wird die Rückgabefrist für Archivmaterial überschritten, fällt eine Blockierungsgebühr von 1,50 € pro Tag und Bild/Video an, bis wir das Material zurückerhalten. Der Höchstbetrag ist auf die in den Geschäftsbedingungen festgelegte Schadenspauschale für den Verlust des Materials beschränkt. Der Kunde kann jedoch nachweisen, dass uns durch die verspätete Rückgabe kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Nutzungsrechte
5.1 Umfang der Nutzungsrechte
Der Kunde erhält nur die Nutzungsrechte an den Filmsequenzen, die im Vertrag festgelegt sind. Das bedeutet, er darf die Sequenzen so nutzen, wie es im Vertrag steht, aber er wird nicht der Eigentümer des Materials. Unabhängig davon, welche Rechte dem Kunden eingeräumt werden, behalten wir uns das Recht vor, die Filmsequenzen für unsere eigene Werbung zu verwenden.
5.2 Weitergabe der Nutzungsrechte
Wenn der Kunde die Nutzungsrechte, die er von uns erhalten hat, an jemand anderen weitergeben möchte, benötigt er dafür unsere schriftliche Zustimmung.
5.3 Änderungen an den Filmsequenzen
Die Nutzung der Filmsequenzen ist grundsätzlich nur so erlaubt, wie sie sind. Für jede Änderung oder Bearbeitung, wie zum Beispiel das Zusammenschneiden, farbliche Veränderungen oder das Veröffentlichen von Teilen der Sequenz, braucht der Kunde unsere vorherige Zustimmung. Die einzige Ausnahme ist die Korrektur von technischen Mängeln wie Unschärfen oder Farbfehlern.
5.4 Urheberrechtsnennung
Bei jeder Veröffentlichung der Bilder oder Videos muss der Kunde uns als Urheber nennen. Diese Nennung soll in der üblichen Weise erfolgen, wie es in der Branche üblich ist.
Digitale Bildverarbeitung
6.1 Handhabung und Weitergabe digitaler Bilder/Videos
Die Weitergabe von digitalen Bildern und Videos, sei es über das Internet oder auf anderen digitalen Wegen, ist nur zulässig, soweit sie für die im Vertrag festgelegten Nutzungsrechte erforderlich ist.
6.2 Archivierung und Nutzung in Mediatheken
Der Kunde darf die digitalen Bild- und Videodaten für seine eigenen Zwecke und innerhalb der vereinbarten Nutzungsrechte verwenden und speichern. Dies schließt die Speicherung in Mediatheken oder ähnlichen Plattformen ein, sofern dies mit den vereinbarten Nutzungsrechten übereinstimmt und im Voraus mit uns abgesprochen wurde. Jede weitere Speicherung in öffentlich zugänglichen Online-Datenbanken oder digitalen Archiven bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit uns.
6.3 Verknüpfung des Namens mit den Daten
Bei der digitalen Erfassung der Bilder/Videos muss unser Name (In2eye) elektronisch mit den Daten verknüpft werden. Der Kunde muss sicherstellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Übertragung der Daten, bei der Speicherung auf anderen Datenträgern, bei der Anzeige auf einem Bildschirm und bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt, damit klar ist, dass wir die Urheber der Bilder/Videos sind.
Haftung und Schadensersatz
7.1 Haftung von In2eye
Wir haften nur für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeiter absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachen. Dies schließt Schäden ein, die aus der Nichteinhaltung wesentlicher Vertragspflichten resultieren. Wir weisen darauf hin, dass flackernde Inhalte in Videos oder Animationen bei einigen Personen gesundheitliche Reaktionen, einschließlich epileptischer Anfälle, auslösen können. Wir haften nicht für solche Reaktionen, es sei denn, sie sind auf unsere vorsätzliche oder grob fahrlässige Missachtung entsprechender Sicherheitsstandards zurückzuführen.
7.2 Haftung für die Nutzung der Bilder
Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, wie der Kunde unsere Bilder nutzt. Insbesondere haften wir nicht dafür, ob die Nutzung der Bilder wettbewerbsrechtlich oder markenrechtlich zulässig ist.
7.3 Verjährung von Ansprüchen
Alle Ansprüche gegen uns wegen Pflichtverletzungen verjähren innerhalb eines Jahres. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit; hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.4 Versandrisiko
Der Versand und Rückversand von Bildern/Videos erfolgt auf Risiko und Kosten des Kunden.
7.5 Schadensersatz bei Verlust oder Beschädigung
Geht digitales Material im Verantwortungsbereich des Kunden verloren oder wird es so beschädigt, dass es nicht mehr nutzbar ist, muss der Kunde dafür Schadensersatz leisten. Wir können mindestens 1.000,00 € für jedes Original und 200,00 € für jede Kopie verlangen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7.6 Vertragsstrafe bei unberechtigter Nutzung
Bei unberechtigter Nutzung, Änderung oder Weitergabe unserer Bilder/Videos können wir eine Vertragsstrafe fordern, die dem Fünffachen des vereinbarten oder üblichen Nutzungshonorars entspricht, mindestens jedoch 500,00 € pro Bild/Video und Fall.
7.7 Vertragsstrafe bei fehlender Urheberrechtsnennung
Wird unser Name bei einer Veröffentlichung nicht genannt oder nicht dauerhaft mit dem digitalen Bild/Video verknüpft, muss der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe des vereinbarten oder üblichen Nutzungshonorars zahlen, mindestens jedoch 200,00 € pro Bild und Fall.
Mehrwertsteuer
Zu allen Preisen, die wir für unsere Dienstleistungen berechnen – das beinhaltet Honorare, Gebühren und sonstige Kosten – kommt noch die Mehrwertsteuer hinzu. Die Höhe der Mehrwertsteuer richtet sich nach dem jeweils geltenden gesetzlichen Satz.
Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
9.1 Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
Wenn einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sind, beeinflusst das nicht die Gültigkeit der restlichen Bedingungen.
9.2 Anwendbares Recht
Für alle unsere Verträge und Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3 Gerichtsstand
Falls der Kunde keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsabschluss ins Ausland zieht, wird unser Firmensitz als Gerichtsstand für eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen vereinbart.